Die Hausverwaltung als Segment der Immobilienwirtschaft

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Wer sich zugunsten einer solchen Hausverwaltung entscheidet, trifft eine gute Entscheidung. Nicht nur, dass diese sich im Segment der Immobilienwirtschaft mit der ordnungsgemäßen Verwaltung beschäftigt, sie nimmt Eigentümern auch eine Menge Arbeit ab. Vorrangig mit vermieteten Wohnhäusern, Eigentumswohnungen, Gewerbeobjekten und Wohnanlagen beschäftigt, agiert eine solche Verwaltung mit einem „Hausverwalter“, der als selbständige Person eigene bzw. fremde Wohnungen und Häuser professionell verwaltet. In diesem Zusammenhang wird sich sowohl um die kaufmännische und technische als auch operative Betreuung diverser Immobilien gekümmert. Es ist interessant zu wissen, dass auch ein Haus- oder Wohnungseigentümer zu einem internen Hausverwalter ernannt werden kann. Diese Entscheidung beruht auf der Verwaltung von Gemeinschaftseigentum der Miteigentümer-Gemeinschaft und stellt eine Verpflichtung dar, die auch mittels Selbstverwaltung erfüllt werden kann.


Allerdings ist es einem Hausverwalter nicht gestattet, Grundstücks- bzw. Kreditgeschäfte zu tätigen. Es ist jedoch möglich, dass die Befugnisse eines Verwalters durch die Eigentümer im sogenannten „Innenverhältnis“ jederzeit eingeschränkt oder erweitert werden. In diesem Kontext ist es natürlich auch möglich, ihn jederzeit abzuberufen – auch ohne einen triftigen Grund. Grundsätzlich ist es empfehlenswert, eine Hausverwaltung zu beauftragen, wenn mehrere Mieteinheiten Bestandteil dieser Option sind. Alles kann, nichts muss! – denn grundsätzlich ist es keine Pflicht, einen WEG-Verwalter zu beauftragen. Jedoch setzt die Umsetzung vieler Aufgaben im Bereich der Immobilienwirtschaft eine gewisse Kompetenz und Professionalität voraus, die mit der Aufstellung eines Wirtschaftsplans beginnt, die Instandsetzung bzw. Instandhaltung von Gebäuden beinhaltet und mit der Einberufung von Eigentümerversammlungen ihren weiteren Verlauf nimmt. Übrigens kann als Hausverwalter jede natürliche und geschäftsfähige Person agieren, die als Privatperson genauso definiert wird wie als Einzelfirma. In der Verantwortung einer Hausverwaltung liegt es natürlich auch, Vermieter zu kontaktieren.


Dafür können die Gründe sehr vielfältig sein. Egal, ob es nun ein verstopfter Abfluss, eine defekte Heizung, undichte Fenster oder vermeintliches Ungeziefer in den eigenen vier Wänden ist, eine Verwaltung ist schnell und kompetent zu Stelle. In diesem Zusammenhang ergibt sich auch die Frage, ob jede Eigentumswohnungsanlage und jedes Mietshaus auf die Hilfe einer professionellen Verwaltung hoffen dürfen? Ja, denn diese genannten Objekte haben eine Hausverwaltung. Das heißt konkret, dass praktisch jedes Wohnungssegment von einem Immobilienunternehmen bzw. einer Dienstleistungsfirma verwaltet wird. Die einzige Ausnahme bildet dabei ein Eigentümer, der sich in Personalunion und höchstpersönlich um entsprechende Angelegenheiten und Bedürfnisse kümmert. Ein Hausverwalter genießt in jedem Fall eine gewisse Verwaltungsfreiheit, denn er darf alle Aufgaben bezüglich der Liegenschaftsverwaltung in Eigenregie übernehmen. Dazu gehört sowohl eine Vorschreibung der Miete, die Instandhaltung des Hauses, die Abrechnung der Betriebskosten und das Aufstellen der Hausordnung bzw. deren Durchsetzung. Im Allgemeinen fußt eine derartige Verwaltung auf drei Säulen bzw. Arten, die als WEG-Verwaltung, Verwaltung für Sondereigentum und Mietverwaltung definiert werden.


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